AERZTE Steiermark | Mai 2018

ÆRZTE Steiermark  || 05|2018 13 COVER Anzeige Die Abzugsfähigkeit von Werbungskosten Werbungskosten ist ein irreführender Begriff. Er bezeichnet im Steuerrecht Ausgaben, die zum Erwerb, Sichern oder Erhalten von Löhnen und Ge- hältern notwendig sind. Vor allem Aufwendungen, die laut Finanz die private Lebensführung betreffen, sind immer wieder ein Streitpunkt. So sind in einem Erkenntnis des Bundesfinanz- gerichtes (BFG) betreffend einer Key Account Managerin z. B. die Kosten für ein Navigationssystem entspre- chend der beruflichen und privaten Nutzung aufzuteilen. Ferner urteilte das BFG, dass auch die Kosten im Zusammenhang mit einer „Arbeitswoh- nung“, die ausschließlich beruflich und nicht zu Wohnzwecken genutzt wird (wie etwa die Abschreibung sowie die Strom- und Betriebskosten), unter Berücksichtigung der konkreten Um- stände dieses Einzelfalls, zur Gänze als Werbungskosten anzuerkennen sind. Ob bzw. inwieweit Aufwendungen tatsächlich Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnah- men darstellen und damit als Wer- bungskosten steuermindernd geltend gemacht werden können, ist stets an- hand der Umstände im jeweiligen Ein- zelfall zu beurteilen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Aufwendungen der Finanz gegenüber bei Bedarf auch mit Rechnungen, Zahlungsbelegen und anderen Beweismitteln nachge- wiesen werden müssen! macht aber einen Unterschied, ob ich Beiträge im Burgenland oder in Ober­ österreich einhebe, weil das Einkom- mensniveau unterschiedlich ist. Diese Unterschiede kommen also aus der Historie heraus, weil die jeweilige Kasse immer mit dem Geld auskommen muss. Aber da muss es einen Ausgleich geben. Faktum ist, dass das schon lange auf den Weg gebracht wurde. AERZTE STEIERMARK: Aber bei den ärztlichen Leistungen hat sich in den letzten Jahren wenig verändert … Harb: Es gibt immer weniger Bei- spiele. Aber bevor wir nicht wirklich alle Punkte erledigt haben, kann man immer noch sagen, wir sind nicht har- monisiert. Wir müssen weiter daran arbeiten, das zu ändern. Eines muss aber allen klar sein: Es ist unmöglich, jede Leistung in Österreich auf das jeweils höchste Niveau anzuheben – so viel Geld gibt es nicht. AERZTE STEIERMARK: Es wird also auch Einschränkungen geben? Harb: Im Fokus muss stehen, den Ge- sundheitsstatus der Bevölkerung zu verbessern. Diese Diskussion müssen wir führen. Ist es ethisch vertretbar, eine Leistung nicht anzubieten oder ist es ethisch nicht vertretbar? Die zweite Welle der Harmonisierung ist jetzt fertig, aber die letzten Punkte sind die schwierigsten. AERZTE STEIERMARK: Sie ver- langen, dass Entscheidungen über die Finanzierung von Leistungen auf eindeutigen wissenschaftlichen Grund- lagen basieren. Diese Eindeutigkeit gibt es aber bei neuen therapeutischen Leistungen nicht immer. Das kann zu unterschiedlichen Entscheidungen auf Landesebene führen. Warum werden diese Entscheidungen nicht auf Bun- desebene getroffen? Es gibt ja auch keine Landesimpfpläne oder Landes­ impfempfehlungen. Harb: Es ist durchaus sinnvoll, das auf Bundesebene zu beraten, natürlich unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten. Da bin ich bei Ihnen. GKK-Obmann Josef Harb im Gespräch mit Martin Novak: „Diese Diskussion müssen wir führen …“

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