AERZTE Steiermark | April 2018
ÆRZTE Steiermark || 04|2018 35 WIRTSCHAFT & ERFOLG des Wohlfahrtsfonds Rat und D@ten : Die EDV-Kolumne Dateneingabe mit Stimme statt Tastatur Die neue Ge- neration der Spracheingabe und Sprach- s t e u e r u n g s - Systeme vereinfacht die Da- teneingabe ganz wesentlich. Ärztinnen und Ärzte können mithilfe ihrer Stimme me- dizinische Informationen in einem Schritt in der jeweiligen Arztsoftware erstellen, sofort bearbeiten und abschließen. Alle Audio- und Textdateien werden verschlüsselt, damit die Sicherheit und Vertrau- lichkeit von Patientendaten gewährleistet ist – eine absolu- te Notwendigkeit im Gesund- heitswesen. Die Vokabular–Datenbank beinhaltet bereits mehr als 40.000 neue medizinische Begriffe und deckt mehr me- dizinische Gebiete ab als je zuvor. Ferner beinhaltet das Vokabular auch zahlreiche Medikamentennamen. Damit wird die Erstellung von Doku- menten deutlich komfortabler und schneller. Zusätzliche Vorlage- und Stan- dardtext-Funktionen erlauben es dem Arzt/der Ärztin, leicht und bequem per Sprachbefehl oft vorkommende Textbau- steine im Befund automatisch einzusetzen. Die Bedienung Ihres EDV-System kann sogar komplett ohne Einsatz der Hände erfolgen. Alwin Günzberg ist Geschäfts- führer der ALAG GmbH. Alwin Günzberg eine Früh-, Mehrlingsgeburt oder einen Kaiserschnitt handelt, verlängert sich der Zeitraum auf zwölf Wochen nach dem Geburtstermin (insg. 141 Tage). Die Höhe des Wochengeldes für aus- schließlich angestellte Ärz- tinnen beträgt im Kalender- jahr 2018 EUR 11,92 pro Tag. Niedergelassene bzw. selbstständig tätige Ärztinnen Bei selbstständig tätigen Ärztinnen besteht aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlagen kein ab- solutes Beschäfti- gungsverbot. Von Seiten des Wohlfahrtsfonds gibt es auch für niedergelassene Ärztinnen und Wo h n s i t z ä r z - tinnen, die auf- grund der Schwan- gerschaft ihren ärzt- lichen Beruf nicht mehr ausüben können, auf Antrag ein Wochen- geld, dies wird längstens für die Zeit des gesetz- lichen Mutterschutzes ge- währt (dies sind insg. 113 bzw. 141 Tage). Das Wochengeld berech- net sich in diesem Fall aus der Höhe des Tagsatzes des individuellen Hausbehand- lungstaggeldes, maximal in Höhe des 90stel des nachge- wiesenen Umsatzes der letz- ten drei vollen Monate vor Einstellung der ärztlichen Tä- tigkeit, mindestens jedoch in Höhe von EUR 11,92 pro Tag. Voraussetzungen für die Gewährung des Wochengeldes: Voraussetzung für die Gewäh- rung des Wochengeldes ist, dass die erstmalige ordentliche Mitgliedschaft zur Ärztekam- mer für Steiermark seit min- destens sechs Monaten besteht und die Ärztin seit mindestens sechs Monaten auch ärztlich tätig gewesen ist. Folgende Unterlagen werden für die Beantragung des Wo- chengeldes benötigt: y Antrag auf Zuerkennung des Wochengeldes (im Downloadcenter herunter- zuladen) y Kopie der Seite des Mutter- Kind-Passes, auf der der voraussichtliche/errechnete Geburtstermin vermerkt ist, y Geburtsurkunde, y Nachweis einer evtl. Früh-, Mehrlingsgeburt oder des Kaiserschnitts, y Mutterschaftsbestätigung der Krankenversicherung, in dem der gesamte Zeit- raum des Mutterschutzes vermerkt ist. Der Anspruch auf eine Kran- kenbeihilfe ist bei Bezug des Wochengeldes ausgeschlos- sen. Die gute Nachricht zu- letzt: Der Bezug des Wochen- geldes ist steuerfrei. Fotos: beigestellt, Fotolia
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