AERZTE Steiermark | April 2018
DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG 18 ÆRZTE Steiermark || 04|2018 » Je besser meine Patienten über ihre Erkrankung Bescheid wissen, umso aktiver nehmen sie an ihrer Behandlung teil! « Schulung für Bluthochdruck-Patienten (0316) 80 35-1855 www.stgkk.at/herzleben Terminus fällt alles, was die Gesundheit betrifft. „Die Da- ten müssen so abgefragt wer- den, dass niemand mithören kann“, sagt Unger. Dazu muss die Anmeldung einzeln und hinter verschlossenen Türen stattfinden, wozu in vielen Ordinationen schlichtweg die räumlichen Voraussetzungen fehlen. Die Betroffenenrechte Einen weiteren Stolperstein ortet Unger bei den Betrof- fenenrechten: dem Recht auf Auskunft und jenem auf Löschung der Daten. „Jeder Patient hat ein Recht auf Aus- kunft, welche Daten über ihn gespeichert werden – und ich bin mir sicher, einige werden dieses auch nutzen. Antwortet der Arzt nicht innerhalb von vier Wochen, kann der Be- troffene entweder direkt zur Datenschutzbehörde gehen oder sich an eine Institution wie die ARGE Daten wenden, die wiederum die Behörde verständigt.“ Skeptisch sieht Unger die knappe Frist. „Um derartige Anfragen recht- zeitig bearbeiten zu können, müssen die entsprechenden Prozesse vorab festgelegt sein: Wo muss die Anfrage depo- niert werden, wer übernimmt die Beantwortung, wer muss informiert werden …?“ Ne- ben der Geldstrafe droht ein Marketingschaden durch me- diale Berichterstattung. Aus einer Arztpraxis, in der aus Unerfahrenheit ein Fehler pas- siert ist, kann so schnell eine „Skandal-Ordination“ werden. Der Tipp des Konkurrenten Auch Ärztinnen und Ärzte können neidische Konkur- renten oder unzufriedene Kunden haben. „Da kann es schon vorkommen, dass je- mand der Datenschutzbehör- de einen Tipp gibt und diese daraufhin aktiv werden muss“, warnt Unger. Hilfe holen Damit in derartigen Fällen alle Unterlagen in Ordnung sind, empfiehlt Unger, sich rechtzeitig Hilfe zu holen. „Die Datenschutzbehörde sieht sich selbst neben ihrer Funktion als Kontrollorgan auch als Beratungsinstitution. Wer eine Frage zur Daten- schutzverordnung hat, kann sie daher auch aktiv um Hilfe bitten.“ Gleich nach Inkraft- treten der DSGVO werden sich vermutlich die Anfragen häufen und es kann zu Verzö- gerungen bei der Beantwor- tung kommen. Möglicherwei- se finden sich dann ohnehin entsprechende Antworten auf FAQs auf deren Homepage unter www.dsb.at . Jenen Kleinunternehmern, die selbst keine Listen für das Datenverarbeitungsverzeich- nis erstellen möchten oder denen die Infrastruktur dafür fehlt, rät Unger, ein Angebot des Bundesrechenzentrums in Anspruch zu nehmen: Dort kann man relativ günstig eine Softwarelösung samt Spei- cherkapazität auf einem si- cheren Server mieten. Allen Ärztinnen und Ärzten rät die Datenschutzexpertin, das Thema jedenfalls ernst zu nehmen, die Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter gut zu schulen (Stichwort Recht auf Auskunft), Hard- und Soft- ware immer auf dem neuesten Stand der Technik zu halten und im Falle einer Beanstan- dung sofort aktiv mit der Behörde zu kooperieren. Der IT-Spezialist und Rechts- anwalt Markus Dörfler hat zu diesem Thema mehrere Vorträge vor Ärztinnen und Ärzten gehalten, auch in der Steiermark. Hier der Video- Link zu einem Dörfler-Vor- trag in Wien: www.youtube. com/watch?v=85QaGAuYFtw . Infos auf der Website der Ärz- tekammer Steiermark: www.aekstmk.or.at/601 hohe Qualität der von der Ärztekammer vorbereiteten Unterlagen. Trotzdem ortet sie für Ärztinnen und Ärzte drei typische Gefahrensituati- onen in puncto Datenschutz- verletzung: Die Erhebung der Daten „Zum Datenschutz gehört nicht nur bekanntzugeben, welche konkreten Angaben für welchen Zweck erhoben werden und dass diese Daten für Unbefugte unzugänglich gespeichert werden, sondern auch eine diskrete Form der Erhebung“, so Unger. Ge- rade in der Arztpraxis, wo „sensible Daten“ gesammelt werden – denn unter diesen „Zum Datenschutz gehört auch eine diskrete Form der Erhebung.“ Kaja Unger Foto: Klaus Morgenstern
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