AERZTE Steiermark | April 2018

ÆRZTE Steiermark  || 04|2018 13 DON‘T SMOKE Anzeige Der geplante Familienbonus Ab 1.1.2019 soll der neue Familien- bonus eingeführt werden. Von dieser Maßnahme werden sowohl Familien als auch die Verwaltung profitieren. Die derzeit mögliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten als auch der Kinderfreibetrag werden im Gegenzug abgeschafft. Der Familienbonus wird 1.500 Euro pro Kind und Jahr betragen und ist ein Steuerabsetzbetrag. Somit kann sich die Einkommensteuer – sofern man mehr als 1.500 Euro pro Jahr zahlt – auch um diesen Betrag ver- ringern. Der Familienbonus steht bis zur Voll- endung des 18. Lebensjahres des Kindes zu, wobei geplant ist, auch für über 18-jährige Kinder einen Ab- setzbetrag von 500 Euro einzuführen. Man hat ein Wahlrecht, ob der Fa- milienbonus von einem Ehe(Partner) in Anspruch genommen oder auf beide Elternteile verteilt wird. Leben die Eltern getrennt und leistet einer Unterhalt, soll der Familienbonus auf beide aufgeteilt werden. Der neue Familienbonus wird entwe- der im Zuge der Arbeitnehmerveran- lagung oder der laufenden Lohnver- rechnung beantragt. Zwischen diesen beiden Möglichkeiten kann man frei wählen. folgen Graz-Umgebung, Weiz, Murtal, Bruck-Mürzzuschlag, Leoben, Hart- berg-Fürstenfeld, Deutschlandsberg, Liezen, Leibnitz, Voitsberg, Murau und Südoststeiermark. In Summe kommen 90.100 Unterstützungserklärungen aus der Steiermark. Wenig Stadt-Land-Gefälle Die Unterstützung des Volksbegehrens ist „am Land“ ähnlich hoch wie in den urbanen Ballungsräumen. Das ha- ben Berechnungen der Austria Presse Agentur ergeben. Am 30. März lag die Beteiligung am Land bei 7,6 und in den urbanen Zentren bei 10,3 Prozent der Wahlberechtigten. Die fünf Gemein- den mit einer Beteiligung von mehr als 20 Prozent – Puchenau, Sistrans, Ottensheim, Mariastein und Gramais – haben eines gemeinsam: Sie sind klein. Die allerkleinste österreichische Ge- meinde, nämlich Gramais in Tirol mit 30 wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern, kommt mit einer Be- teiligung von 26,67 Prozent sogar auf den höchsten Wert in Österreich – es sind aber nur acht Stimmen. Wie es weitergeht Das bisherige Informationsmaterial in den Arztpraxen und Krankenhäusern hat jetzt natürlich seine Gültigkeit ver- loren. Denn unterschreiben kann vor- derhand niemand mehr. Es wird aber die Empfehlung ausgesprochen, es wei- terhin zu benutzen, um weiter auf das Thema hinzuweisen. Für Online-Medi- en wurde zusätzlich ein „Übergangs- sujet“ (siehe oben) entwickelt. Das richtige Informationsmaterial wird es dann geben, wenn der Termin der Eintragungswoche feststeht. Intensive Kommunikationsmaßnahmen sind dann vor allem für die Zeit unmittel- bar vor der Eintragungswoche und die Eintragungswoche selbst vorgesehen. Denn in dieser einen Woche sollen dann ja noch mehr als 300.000 Wahl- berechtigte für das Volksbegehren unterschreiben. Ein Vorteil: In dieser Eintragungswoche muss es eine Min- destzahl an Eintragungslokalen geben, die auch am Samstag geöffnet haben müssen. Wann diese Woche sein wird, steht noch im April fest. Diese Frist ist gesetzlich festgelegt. Für den Schutz der NichtraucherInnen. Das kann ich nur unterschreiben. Das Volksbegehren kommt! Jetzt informieren und weitersagen! › dontsmoke.at Das Volksbe- gehren kommt! Das ist die Botschaft des nebenstehenden Übergangs­ sujets. Wann der Termin sein wird, entschei- det das Innen- ministerium noch im April. Die Eintra- gungswoche muss in einem Zeitraum von 2 bis 6 Monaten nach Übergabe des Einleitungs- antrages statt- finden.

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