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BETRIFFT: Kassenärztinnen und Kassenärzte

Teil 2 aus AERZTE Steiermark Februar 2019

 

Hausbesuche, Verbandswechsel, Fachgebietszuschlag für Ärzte für Allgemeinmedizin

Folgende Hausbesuchsleistungen stehen zur Verrechnung zur Verfügung:

  • Pos.003,Tagbesuch an Werktagen: € 33,42
  • Pos.004, Tagbesuch an Sonn- oder Feiertagen: € 40,90
  • Pos.005 - Besuchszuschlag bei den steir. §2-Kassen: € 12,00

Die Pos.005 „Besuchszuschlag“ ist verrechenbar bei gleichzeitigem Besuch mehrerer Anspruchsberechtigter in einem gemeinsamen Haushalt. Wenn bei einem Hausbesuch mehrere bettlägerig erkrankte Versicherte bzw. anspruchsberechtigte Angehörige (gemeinsamer Haushalt, Altersheim, Internat/Lehrlingsheim o. ä.) gleichzeitig behandelt werden, kann der Hausbesuch nur für einen Versicherten oder Angehörigen verrechnet werden.  Für die übrigen Behandelten ist der Besuchszuschlag für Mehrfachbesuche (Pos.005) sowie das Ordinationshonorar (Pos.015) zu verrechnen.

  • Pos.006, Dringender Besuch während der Ordinationszeit: € 44,67 (Uhrzeit der Besuchsausführung ist einzutragen, am besten im Diagnosefeld!)
  • Pos.007, Besuch bei Nacht: € 63,84 (bei Verrechnung von Nachtbesuchen ist die Uhrzeit der Berufung einzutragen, am besten im Diagnosefeld. Als Nachtzeit gilt die Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr)
  • Pos.014, Zuschlag bei aufwändiger Visite in Alten- und Pflegeheimen sowie bei häuslich betreuten Pflegebedürftigen nach Spitalsaufenthalt oder bei zusätzlichen akuten Erkrankungen*: € 20,04,00 (* wie z.B. Pneumonie, akute cardiale Dekompensation, Insult – Reinsult und diabetische Stoffwechselentgleisung (nicht verrechenbar bei normalen Kontrollvisiten; verrechenbar nur für Ärzte für Allgemeinmedizin)

Für die Leistung Pos. 014 steht für alle ÄrztInnen für Allgemeinmedizin ein jährlicher Fixbetrag (2018: € 642.207,83) zur Verfügung.
Sollte dieser Betrag unterschritten werden, so wird die Differenz zum Gesamtbetrag an jene VertragsärztInnen ausbezahlt, die diese Leistung verrechnet haben und zwar auf Basis der tatsächlich verrechneten Frequenzen. Sollte dieser Betrag überschritten werden, wird der Tarif bei diesen VertragsärztInnen entsprechend gekürzt.

  • Pos.282 Anlage bzw. Wechsel eines Wundverbandes, ausgenommen Pflasterverbände: € 12,00. Im Rahmen der Tarif- und Vertragsverhandlungen mit der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse wurde der Verbandwechsel neben der Leistung Besuchszuschlag (005) bewusst gestärkt. Der Tarif wurde auf € 12,00 angehoben, der Text erneuert und die Prozentlimitierungen für alle Fachgruppen eliminiert.

 

NEU! Fachgebietszuschlag für Ärzte für Allgemeinmedizin: € 2,06

Seit 1.1.2018 erhalten auch ÄrztInnen für Allgemeinmedizin, so wie die meisten Fachgruppen, einen Fachgebietszuschlag für die hausärztliche Tätigkeit. Dieser Zuschlag wird bei jedem kurativen Behandlungsfall (ausgenommen Erste-Hilfe-Fälle und Vertretungsfälle!)  automatisch ausbezahlt und muss daher nicht gesondert in Rechnung gestellt werden.

Fragen richten Sie bitte an: ngl.aerzte@aekstmk.or.at
Sprechstunde zu kassenärztlichen Fragen: Jeden Donnerstag, 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr, nach Voranmeldung

 

Wichtiger Tipp:

Vergessen Sie bei einem Mitbesuch (Pos.005) nicht, das Ordinationshonorar (Pos.015) auch einzutragen! Bei aufwändigen Mitbesuchen im Pflegeheim besteht zusätzlich die Möglichkeit die Pos.014 zu verrechnen!

 

Werden hier personenbezogene Bezeichnungen zum Zwecke der Erhaltung der gebotenen Lesbarkeit in geschlechtsspezifischer Form verwendet, beziehen sich diese auf Frauen und Männer in gleicher Weise.




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