Der Verwaltungsausschuss der Ärztekammer für Steiermark hat folgendes Maßnahmenpaket im Zusammenhang mit den Covid-19 Herausforderungen beschlossen:
1) Krankenbeihilfe für die Quarantäne-Zeit:
Für die Zeit der behördlichen Absonderung aufgrund einer Covid-19-Erkrankung oder Absonderung als Kontaktperson, wird der halbe Tagsatz der Krankenbeihilfe ab dem ersten Tag (ohne Wartezeit) gewährt. Bitte beantragen Sie diese Unterstützung (unter Beilage des Bescheides der Behörde) mit dem entsprechenden Formular.
Wie können die Anträge gestellt werden?
Hier geht es zu den Antragsformularen
WICHTIG: Bitte übermitteln Sie die entsprechenden Anträge entweder per E-Mail (wff@aekstmk.or.at) oder per Fax (0316-8044-136).
Für Fragen steht Ihnen das Team des Wohlfahrtsfonds gerne zur Verfügung:
Carmen Renner: | 0316-8044-64 |
Ursula Fressel: | 0316-8044-65 |
MMag. Stefan Lienhart, MA: | 0316-8044-66 |
Kirstin Schauer: | 0316-8044-67 |