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Resolution

Die Vollversammlung der Ärztekammer für Steiermark

lehnt die radikalen Verschlechterungen im Gesundheitswesen, welche mit der Art. 15a B-VG Vereinbarung und dem Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 (VUG)  drohen, ab und fordert die politisch Verantwortlichen, insbesondere die Abgeordneten zum Nationalrat, den Bundeskanzler, den Vizekanzler, die Bundesregierung, die Landeshauptleute, Gesundheitsreferenten der Länder auf, ein eindeutiges und klares Bekenntnis für eine weiterhin gut funktionierende Patientenversorgung sowie für den Erhalt und die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens abzulegen.

Dazu gehören:

  • Am Bedarf der Bevölkerung orientierte Finanzierung der Gesundheitsausgaben
  • Erhalt der wohnortnahen Versorgung durch freiberufliche Hausärzte
  • Erhalt der freiberuflichen Fachärzte
  • Verbesserung der Wahlarztkostenrückerstattung und Abbau von bürokratischen Hürden
  • Keine Veränderung der Gesamtverträge bzw. keine einseitigen Veränderungen der Stellenpläne durch Planungsvorgaben
  • Keine Eingriffe in bestehende Einzelverträge
  • Wahrung der Rechtsstellung der Ärztekammer hinsichtlich der Gesamtverträge und allen die Versorgung betreffenden Verfahren
  • Keine Vorgaben durch den RSG für Organisationsformen im ambulanten Bereich
  • Die Finanzierung der Lehrpraxis
  • Schaffung attraktiver Modelle der Berufsausübung (Job-Sharing, Gruppenpraxis, Übergabepraxis)
  • Neue zusätzliche Versorgungsformen (Ärztezentren, PVE, PHC,….) wo sinnvoll und als Teil der Versorgungsvielfalt
  • Keine Aufweichung des geltenden KA-AZG
  • Attraktive Vertretungsmodelle
  • Bürokratieabbau

Nur dadurch können Ärztinnen und Ärzte als Leistungserbringer ihren Auftrag, Patientinnen und Patienten weiterhin die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen, erfüllen.

Nur dadurch kann die Bevölkerung auch in Zukunft auf eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung bauen.

 

 

Vollversammlung 12.12.2016




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