Notstands- und Unterstützungsfonds
Während des Zeitraumes des Bezugs des Wochengeldes werden die Beiträge zur Grund- und Ergänzungsleistung aus dem Notstands- und Unterstützungsfonds auf Antrag übernommen.
Zuwendungen an Mitglieder und Angehörige sind auf Antrag in individuellen Fällen - z. B. bei kostenintensiven Operationen im Ausland, Naturkatastrophen etc. - möglich.