Strukturplan Gesundheit: Keine Zustimmung der Ärztekammer
Klare Aufgabendefinition für niedergelassene Ärzte und Spitalsambulanzen
29. April 2008„Der RSG enthält zahlreiche offene Fragen und unklare Formulierungen – daher war es nicht möglich ihm zuzustimmen“, begründet der steirische Ärztekammerpräsident Wolfgang Routil das Nein der Ärztekammer in der Gesundheitsplattform.
Ein wesentliches Manko des RSG aus Sicht der Ärztekammer sind die fehlenden Abgrenzungen der Aufgaben niedergelassener Ärztinnen und Ärzte bzw. der Spitalsambulanzen, sowie nicht nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen für den künftigen Versorgungsbedarf. Hier müsse klargestellt werden, dass „es eine abgestufte Versorgungsstruktur gibt, in der die Aufgabenverteilung klar definiert ist“, so Routil. Ebenso sei die Klarstellung wichtig, dass der zwischen Ärztekammer und GKK vereinbarte Stellenplan weiterhin Grundlage der Planung im niedergelassenen Bereich bleibe.
Weiters fehlt der umfassende Psychiatrieplan, obwohl im RSG ausdrücklich auf ihn Bezug genommen wird und der Strukturplan bereits einschneidende Maßnahmen im Bereich der stationären psychiatrischen Versorgung vorsieht:
„Ohne klare Zielvorstellungen für die extramurale Versorgung und den fehlenden Psychiatrieplan ist der RSG ein Torso – eine Zustimmung zu diesem Zeitpunkt wäre daher voreilig und unseriös“, so der steirische Ärztekammerpräsident.
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