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Pressegespräch, Mittwoch, 26. April 2023


Moderner Primärversorgungsvertrag für die Steiermark

Prof. Dr. Dietmar Bayer, Vizepräsident/Obmann der niedergelassenen Ärztinnen
und Ärzte in der Ärztekammer Steiermark
Dr. Juliane Bogner-Strauß, Gesundheitslandesrätin   
Ing. Josef Harb, Vorsitzender des ÖGK-Landesstellenausschusses
Vinzenz Harrer, Vorsitzender des ÖGK-Landesstellenausschusses
Dr. Alexander Moussa, Kassenärztlicher Referent in der Ärztekammer Steiermark
Dr. Michael Sacherer, Präsident der Ärztekammer Steiermark

 

Primärversorgung in der Steiermark

Das erste „Primärversorgungszentrum“ in der Steiermark wurde 2016 als Pilot gegründet.

Aktuell gibt es in Österreich 39 Primärversorgungeinheiten:

Steiermark:          10
Wien:                   10
Oberösterreich:     9
Niederösterreich:   6
Salzburg:               2
Burgenland:          1
Kärnten:                1
Tirol:                      0
Vorarlberg:            0

Die steirischen PVE bis heute (Pilotphase): PVE Mureck, PVE Graz-Gries, PVE Medius Graz, PVE Joglland, PVE Weiz, PVE Mariazell, PVE Fehring, PVE Admont, PVE Liezen, PVE Gratwein-Straßengel.

Die Eckpunkte des steirischen PVE-Vertrages

Abgeschlossen zwischen Ärztekammer Steiermark und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger für die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB).

Die Aufbauorganisation einer PVE kann je nach regionalen Anforderungen als PVE an einem Standort (PVE-Zentrum) oder als Netzwerk an mehreren Standorten (PVE-Netzwerk) strukturiert sein.

Die PVE werden im Rahmen des vereinbarten Stellenplans errichtet. Die Primärversorgungsstandorte sollen aus bestehenden Strukturen entwickelt werden.

Die PVE können in der Organisationsform eines Zentrums oder eines Netzwerkes betrieben werden. Sie können als Gruppenpraxis (OG oder GmbH, Netzwerke auch als Verein) geführt werden.

Wichtig ist das einheitliche Auftreten der PVE gegenüber den Versicherten, der Sozialversicherung und sonstiger Partner.

Das Kernteam einer PVE besteht aus 3 Ärzt:innen für Allgemeinmedizin (VZÄ) mit zumindest 1 Lehrpraxis-Bewilligung bzw. der Bereitschaft, sie zu beantragen und dauerhaft 1 Lehrpraktikantenstelle anzubieten, zumindest 0,5 diplomierten DGKS/DGKP (VZÄ) und einer Ordinationsassistenz (OA) im erforderlichen Ausmaß. Im erweiterten Team sind zu-mindest Angehörige dreier nichtärztlicher Gesundheitsberufe vertreten (Physiothera-peut:innen, Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen, Diätolog:innen, Psychotherapeut:innen, Hebammen, Sozialarbeiter:innen, Klinische Psycholog:innen).

Orts- und bedarfsabhängig können Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde als Teil des Kernteams in die PVE eingebunden werden.

Mindestöffnungszeit sind bei 3 Ärzt:innen (VZÄ) 40 Stunden/Woche, Montag bis Freitag Nachmittag, inkl. Tagesrandzeiten)

Bestehende Vertragspartner:innen werden eingeladen, wenn eine PVE geplant ist.


Nutzen und Ziele von PVE sind unter anderem

  • ein attraktiveres Tätigkeitsfeld,
  • die Arbeit der Ärztin/des Arztes mit einem multiprofessionellen Team, das gemeinsam die beste Betreuung für den Patienten abstimmt,
  • mehr Zeit für das Gespräch mit dem Patienten,
  • Zusammenarbeit und Kommunikation verschiedener Gesundheits- und Sozialberufe,
  • Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen (z.B. flexible Arbeitszeitmodelle und Entlastung der Ärztin/des Arztes von nichtärztlichen Tätigkeiten durch Teamarbeit),
  • Entlastung der Spitalsambulanzen durch Sicherstellung der zielgerichteten Versorgung auf der richtigen Versorgungsstufe,
  • Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention.


Statements:

Prof. Dr. Dietmar Bayer, Vizepräsident/Obmann der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in der Ärztekammer Steiermark:
„Der neue PVE-Rahmenvertrag verbindet das Beste aus allen Welten. Wir haben die Erfahrungen der Pilotphase in der Steiermark aber auch aus anderen Bundesländern einfließen lassen können. Der Vertrag berücksichtigt Leistungen, die in den Primärversorgungseinheiten erbracht werden, wie zB die Versorgung von chronisch erkrankten Patient:innen, besonders gut. Er bringt eine wertvolle Ergänzung und damit Stärkung der Primärversorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Ich danke unseren Partnern in der ÖGK Steiermark und unserem Kassenärztlichen Referenten in der Ärztekammer, Alexander Moussa, für die gemeinsame Vorbereitung.“

Dr. Juliane Bogner-Strauß, Gesundheitslandesrätin:
„Die Steiermark leistet dank der guten Zusammenarbeit von Gesundheitsfonds, Ärztekammer und ÖGK Pionierarbeit in der Errichtung von Primärversorgungseinheiten, auch landläufig Gesundheitszentren genannt. Elf sind derzeit in Betrieb, fünf weitere sind derzeit in Umsetzung. Gesundheitszentren kennen eigentlich nur Gewinner: Gemeinsam in einem Team zu arbeiten bietet nicht nur den Patient*innen ein erweitertes Feld an Behandlungsmöglichkeiten und Expertise, es erleichtert interne Vertretungen damit erweiterte und stabile Öffnungszeiten. Daher danke ich namens der steiermärkischen Landesregierung der Ärztekammer Steiermark und der ÖGK für ihre Partnerschaft beim Thema Gesundheitszentren, um auch in der Zukunft führend mit diesem Angebot in der Steiermark zu sein.“
   
Ing. Josef Harb und Vinzenz Harrer, Vorsitzende des ÖGK-Landesstellenausschusses:
„Der Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten schafft hervorragende Voraussetzungen für einen raschen Ausbau der PVE in der Steiermark. Als Österreichische Gesundheitskasse freuen wir uns, dass es gelungen ist, mit der Ärztekammer attraktive Rahmenbedingungen zu vereinbaren. Davon erwarten wir uns einen Schub bei den Neugründungen. Damit sichern wir in der medizinischen Nahversorgung ergänzend zum niedergelassenen Bereich nicht nur kundenfreundliche Öffnungszeiten an den Tagesrandzeiten. Durch die Zusammenarbeit multiprofessioneller Teams haben die Ärztinnen und Ärzte in PVE mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten. Das schafft Qualität im Gesundheitssystem: Wir stärken damit die Versorgung im niedergelassenen Bereich, Gesundheitsförderung und Prävention werden intensiviert und besonders wichtig: Flexiblere Arbeitszeitmodelle bieten zusätzlichen Anreiz für den Beruf der Allgemeinmedizinerin bzw. des Allgemeinmediziners.“

Dr. Alexander Moussa, Kassenärztlicher Referent in der Ärztekammer Steiermark:
„Nach vielen Jahren und Pilotprojekten konnte nunmehr nach intensiven Verhandlungen mit der Österreichischen Gesundheitskasse eine gesamtvertragliche Vereinbarung betreffend Primärversorgungseinheiten zu tragfähigen und innovativen Rahmenbedingungen abgeschlossen werden, welche die steirischen Versorgungsgegebenheiten berücksichtigt. Wichtig ist, dass Zentren und Netzwerke gleichermaßen möglich sind.“

Dr. Michael Sacherer, Präsident der Ärztekammer Steiermark:
„Primärversorgungseinheiten als Zentren und Netzwerke in der ab Juli 2023 geplanten Form werden die niedergelassene Versorgung nachhaltig stärken und tragen damit auch zur Entlastung der Spitalsambu-lanzen und Notaufnahmen bei.“
 

Details zum Vertrag finden Sie hier:  www.aekstmk.or.at/pve

Hier gehts zu den Videostatements

 

Fotocredit: Symbol / Ärztekammer Steiermark, Binder - Land Steiermark




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