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Registrierkassenpflicht

Ab 01.01.2016 müssen alle Betriebe ab einem Jahresumsatz von € 15.000,- und Barumsätzen von mehr als € 7.500,- Bareinnahmen mit einer elektronischen Registrierkasse oder einem ähnlichen System erfassen.

Trotz massiver Proteste der Wirtschaft und der Österreichischen Ärztekammer konnte die Einführung des Kassenzwangs nicht verhindert werden.

Die Bestimmungen über die Verpflichtung zur Anschaffung und zum Betrieb einer Registrierkasse hat der Verfassungsgerichtshof als verfassungskonform bezeichnet. Die Verpflichtung muss jedoch erst frühestens ab 1. Mai 2016 erfüllt sein.



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