Registrierkassenpflicht
Ab 01.01.2016 müssen alle Betriebe ab einem Jahresumsatz von € 15.000,- und Barumsätzen von mehr als € 7.500,- Bareinnahmen mit einer elektronischen Registrierkasse oder einem ähnlichen System erfassen.
Trotz massiver Proteste der Wirtschaft und der Österreichischen Ärztekammer konnte die Einführung des Kassenzwangs nicht verhindert werden.
Die Bestimmungen über die Verpflichtung zur Anschaffung und zum Betrieb einer Registrierkasse hat der Verfassungsgerichtshof als verfassungskonform bezeichnet. Die Verpflichtung muss jedoch erst frühestens ab 1. Mai 2016 erfüllt sein.
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Steuer: Registrierung von Registrierkassen
Österreichische Ärztezeitung
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Die Registrierkasse
Informationsbroschüre der Österreichischen Ärztekammer (2098.75 kb)
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Informationen zur Sicherheitseinrichtung der Registrierkassenpflicht
Bundesministerium für Finanzen
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Informationen, Broschüren, Video-Tutorials und Webinare zur Registrierkassenpflicht
Wirtschaftskammer Österreich
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Informationsvideo: In 5 Schritten zur legalen Registrierkasse
Bundesministerium für Finanzen
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Registrierkassenpflicht: Keine Verfassungswidrigkeit
Artikel ÖÄZ v. 10.04.2016 (616.42 kb)
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Fragen zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
Bundesministerium für Finanzen (5545.12 kb)
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Die Registrierkassenpflicht ab 1. Jänner 2016
Artikel Ärzte Steiermark 11/2015